Benötigte Dokumente

Es ist keine Geburtsurkunde notwendig

Wer in Dänemark heiraten kann

EU Bürger:

1. Ausweis oder Reisepass alle Seiten.

2. Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand, wird vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und muss Name, Wohnort, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ihren jetzigen Familienstand angeben.

Die Bescheinigung darf nicht älter als 4 Monate sein.

3. Scheidungsurteil, wenn Sie geschieden sind oder Sterbeurkunde, wenn Sie verwitwet sind.

4. Formulare von der dänischen Staatsverwaltung (bekommen Sie von uns per E-Mail)

Nicht EU Bürger:

1. Reisepass alle Seiten und Aufenthaltserlaubnis oder die Fiktionsbescheinigung § 81 Abs.4

2. Ledigkeitsbescheinigung (Familienstandsbescheinigung).

Ausländer, die in Deutschland gemeldet sind, bekommen die erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand vom Einwohnermeldeamt. Die Bescheinigung darf nicht älter als 4 Monate sein.

3. Scheidungsurteil / Sterbeurkunde, wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.

Für den Fall, dass die Urkunden nicht in Europa, USA, Kanada, Australien oder Neuseeland ausgestellt worden sind, müssen die Urkunden mit einen Legalisierungsvermerk** oder Apostille versehen sein.

4. Formulare von der dänischen Staatsverwaltung (bekommen Sie von uns per E-Mail)

US Army Angehörige

1. Military ID

2. Leave Order oder Request and authority of leave - für legale Aufenthalt in Dänemark

3. Permission for Marriage oder Affidavit of Marital Status

4. Final Divorce (Scheidungsurteil, falls geschieden)

5. Formulare von der dänischen Staatsverwaltung (bekommen Sie von uns per E-Mail)


Alle Dokumente müssen sowohl in der Originalsprache als auch in übersetzter Form geliefert werden, ausgenommen jedoch, wenn die Dokumente in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind.

Eine Übersetzung muss von einem beglaubigten Übersetzer sein.


* Brauchen nicht die Bürger, die Visumfrei nach Deutschland / EU eingereist sind.

** oder Legalisation lesen Sie mehr