Informationen

In Dänemark können heiraten:

  • Bürger aus anderen EU-Länder
  • Personen mit gültigem Aufenthaltstitel
  • Personen mit einem Schengen Visum
  • Personen aus visumfreien Ländern
  • Personen mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.4

In Dänemark können nicht heiraten:

  • Asylbewerber
  • Personen mit Duldung
  • Personen mit Aufenthaltsgestattung

 

Gesetzesänderung in Dänemark 2019!
Die Heiratsanträge werden nicht mehr direkt beim dänischen Standesamt bearbeitet. Es muss im Voraus eine Heiratserlaubnis bei der dänischen Prüfzentrale beantragt werden. Um Scheinehen zu vermeiden, werden bei Antragstellung in einigen Fällen Nachweise über eine längere Beziehung verlangt.

Familienstandbescheinigung, oder so genannte Meldebescheinigung mit Familienstand

(darf nicht älter als 4 Monate sein) von den Behörden im Wohnort muss erhalten:

Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit.

Unterlagen, die nicht auf deutsch oder englisch ausgestellt sind, müssen in deutsch, englisch oder dänisch von einem anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

Anerkennung- wichtig! In einigen Ländern wird die dänische Heiratsurkunde nur mit Apostille / Legalisation anerkannt. Haager Apostille

Namensänderung. Bei der Hochzeit in Dänemark können Ihre Namen nicht geändert werden. Sie bekommen Internationale Heiratsurkunden mit den selben Namen, die

bei Ihnen im Ausweis oder Reisepass stehen. Namensänderungen können erst nach

der Trauung problemlos bei Ihrem zuständigen Standesamt in Deutschland oder

beim jeweiligen Konsulat beantragt werden.

Deutschland erkennt jede Eheschließung im Ausland, auch in Dänemark, die nach der

dort geltenden Ortsnorm (d.h. nach den Gesetzen dieses Staates) rechtsgültig

geschlossen wurde, an.

Das seit dem 01.01.1958 geführte Familienbuch wurde durch das seit dem 01.01.2009

in Kraft getretene Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Die bisherigen Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt.

Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein,  benötigen wir ein Scheidungsurteil, versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen Union (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand und Australien) ausgestellt wurden, müssen mit Legalisation/Apostille eingereicht werden.

Anerkennung der dänischen Heiratsurkunde, laut einem bilateralen Abkommen von 1936 (am 1. Juli 1936 in Kraft getreten) zwischen Dänemark und Deutschland bedürfen dänische und deutsche Urkunden, die z.B. von einer obersten Verwaltungsbehörde oder einem Gericht ausgestellt worden sind, zum Gebrauch im Gebiete des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation.

Dänemark ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation /Apostille.

 

Es gibt noch bestimmte Fälle, wo die dänische Prüfkommission die Dokumente länger

als 20 Tage überprüft! Es ist zur Zeit auch allgemein keine Blitzhochzeit in Dänemark möglich!

Heiraten in Dänemark  >> Benötigte Unterlagen